Das Ziel einer solchen städtebaurechtlichen Satzung besteht darin, die ansässige Bevölkerung vor Verdrängungsprozessen zu schützen, die vor allem durch bestimmte Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden und Wohnungen verursacht werden. Sehr aufwändige Sanierungen sollen damit verhindert und die Bevölkerungsmischung in den Wohngebieten erhalten werden. Zugleich soll jedoch der Wohnungsbau in Leipzig nicht ausgebremst werden, da nur der Bestand betrachtet wird. Bauliche Änderungen, Nutzungsänderungen sowie Rückbauvorhaben müssen hier vorab seitens der Stadt genehmigt werden. Das Baugesetzbuch sieht vor, dass jedes Vorhaben im Einzelfall zu prüfen ist.
Seit Juli 2020 gelten für sechs Gebiete in Leipzig Soziale Erhaltungssatzungen – im Stadtbezirk Alt-West für die Bereiche „Lindenau“ und „Alt-Lindenau“, im Osten die „Eisenbahnstraße“ und „Am Lene-Voigt-Park“, im Süden „Connewitz“ sowie im Norden das Gebiet „Eutritzsch“. Im April 2022 kamen die Gebiete Plagwitz/ Kleinzschocher im Stadtbezirk Südwest sowie Leutzsch in Alt-West hinzu. Die Genehmigungskriterien für die Beurteilung von Bauvorhaben in Gebieten mit der Sozialen Erhaltungssatzung wurden bereits evaluiert und haben sich bewährt.
Die Funktionsweise der Sozialen Erhaltungssatzungen erklärt die Stadt Leipzig in einem Video auf der Internetseite www.leipzig.de/soziale-erhaltungssatzung.