Durch die Erfahrungen der ersten Jahre kann der Kriterienkatalog zur Anwendung der Satzung etwas gestrafft und vereinfacht werden. Zulässig sind alle baulichen Änderungen innerhalb des so genannten Leipziger Wohn- und Ausstattungsstandards, etwa der Anbau eines ersten Balkons mit einer Grundfläche, die zur Wohnung passt. Besonders hochwertige Wohnungsausstattungen, wie der Einbau eines Kamins, sind dagegen nicht mehr möglich. Weiterhin erforderlich sind Genehmigungen für das Instandsetzen, Sanieren sowie Nutzungsänderungen und Abbrüche baulicher Anlagen.
Geltungsbereich ausgeweitet
Seit Juli 2020 gelten aufgrund eines Ratsbeschlusses für sechs Gebiete in Leipzig Soziale Erhaltungssatzungen – im Stadtbezirk Alt-West für die Bereiche „Lindenau“ und „Alt-Lindenau“, im Osten die „Eisenbahnstraße“ und „Am Lene-Voigt-Park“, im Süden „Connewitz“ sowie im Norden das Gebiet „Eutritzsch“. Diese Genehmigungskriterien wurden nunmehr nach zwei Jahren Umsetzung evaluiert, konkretisiert und auch in der Struktur und Lesbarkeit optimiert. Seit April 2022 gelten die Sozialen Erhaltungssatzungen zudem in Plagwitz/ Kleinzschocher im Stadtbezirk Südwest und Leutzsch in Alt-West.
Schutz vor Verdrängungsprozessen
Das Ziel einer solchen städtebaurechtlichen Satzung besteht darin, die ansässige Bevölkerung vor Verdrängungsprozessen zu schützen, die vor allem durch bestimmte Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden und Wohnungen verursacht werden. Sehr aufwändige Sanierungen sollen damit verhindert und die Bevölkerungsmischung in den Wohngebieten erhalten werden. Zugleich soll jedoch der Wohnungsbau in Leipzig nicht ausgebremst werden, da nur der Bestand betrachtet wird. Bauliche Änderungen, Nutzungsänderungen sowie Rückbauvorhaben müssen hier vorab seitens der Stadt genehmigt werden. Das Baugesetzbuch sieht vor, dass jedes Vorhaben im Einzelfall zu prüfen ist.
Weitere Informationen
Die Funktionsweise der Sozialen Erhaltungssatzungen erklärt die Stadt Leipzig in einem Video auf der Internetseite www.leipzig.de/soziale-erhaltungssatzung.