Betroffene Flurstücke
Gemarkung Gottscheina (5546)
2/a, 3/2, 4, 5/d, 6/d, 8/a, 9/a, 10/a, 12/1, 13/2, 18/a, 128/5, 128/6, 128/11, 128/12, 128/15, 128/39, 128/44, 128/45, 149/8, 150/1, 164
Art der Änderung
- Veränderung von Gebäudedaten
Das Amt für Geoinformation und Bodenordnung der Stadt Leipzig hat Daten des Liegenschaftskatasters aufgrund einer Katastervermessung und Abmarkung geändert.
Betroffene Flurstücke
Gemarkung Engelsdorf (5511)
2, 48/3, 48/4, 49, 52/1, 52/2, 55/2, 56, 57, 58/1, 59/5, 59/7, 68/1, 68/a, 94/97, 94/230, 103, 107, 108/3, 108/4, 109/3, 109/4, 109/5, 109/8, 109/10, 109/11, 109/12, 109/14, 109/15, 109/16, 109/17, 109/18, 109/19, 109/20, 109/21, 109/22, 109/23, 109/24, 109/25, 109/26, 109/27, 109/28, 109/29, 110/a, 110, 113, 114, 115, 116/b, 117, 117/a, 117/b, 117/c, 117/d, 117/e, 117/f, 117/g, 117/h, 121, 121/3, 121/4, 121/c, 121/e, 122/6, 122/8, 122/9, 123, 127, 128, 129, 132, 133, 133/a, 135, 136, 139/4, 139/6, 139/10, 139/11, 139/12, 139/14, 139/19, 139/22, 139/24, 140/a, 140, 143/1, 144/e, 144/f, 270, 275/1, 277, 507
Art der Änderung
- Berichtigung der Flächenangabe
- Zerlegung
- Veränderung der tatsächlichen Nutzung
- Veränderung von Gebäudedaten
Das Amt für Geoinformation und Bodenordnung der Stadt Leipzig hat Daten des Liegenschaftskatasters aufgrund einer Berichtigung durch die untere Vermessungsbehörde geändert.
Betroffene Flurstücke
Gemarkung Mölkau (5592)
84/d, 84/e, 84/f, 84/g, 160, 161, 166, 171, 185/1, 209, 212/g, 212/i, 213/3, 213/4, 213/7, 213/c, 214, 215/c, 216/1, 216/2, 216/3, 216/4, 216/6, 332, 316, 196, 172, 216/5, 213/5, 216/7, 337, 330, 193, 339, 184, 213/6, 212, 317, 151/1, 315, 215/b, 333, 201, 180, 200, 173, 495, 494, 493
Art der Änderung
- Berichtigung eines Zeichenfehlers
- Veränderung von Gebäudedaten
- Veränderung der tatsächlichen Nutzung
- Berichtigung der Flächenangabe
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Zerlegung und die Berichtigung eines Zeichenfehlers stellen Verwaltungsakte dar, gegen die innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden kann. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Leipzig Sitzanschrift in 04109 Leipzig, Martin-Luther-Ring 4-6, (Besucheranschrift: Amt für Geoinformation und Bodenordnung, Burgplatz 1, 04109 Leipzig) oder beim Landesamt für Geobasisinformation Sachsen, Olbrichtplatz 3, 01099 Dresden, zu erheben. Der Widerspruch kann bei der Stadt Leipzig auch in elektronischer Form gemäß § 3a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) eingelegt werden. Hierfür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Der Widerspruch kann unter geoinformation@leipzig.de durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur gemäß § 3a Abs. 2 S. 2, 3 VwVfG erhoben werden. 2. Der Widerspruch kann über das besondere Behördenpostfach Stadt Leipzig - Amt für Geoinformation und Bodenordnung - Liegenschaftskataster mit elektronischer Signatur aus folgenden besonderen elektronischen Postfächern erhoben werden: a) Gemäß § 3a Abs. 3 Nr. 2 lit. a) VwVfG aus einem besonderen elektronischen Anwaltspostfach nach §§ 31a, 31b Bundesrechtsanwaltsordnung oder aus einem entsprechenden, auf gesetzlichen Grundlagen errichteten elektronischen Postfach. b) Gemäß § 3a Abs. 3 Nr. 2 lit. b) VwVfG aus einem elektronischen Postfach einer Behörde oder juristischen Person des öffentlichen Rechts nach Durchführung eines Identifizierungsverfahrens auf Grundlage einer nach § 130a Abs. 2 S. 2 Zivilprozessordnung erlassenen Rechtsverordnung. c) Gemäß § 3a Abs. 3 Nr. 2 lit. c) VwVfG aus einem elektronischen Postfach einer natürlichen oder juristischen Person oder sonstigen Vereinigung nach Durchführung des Identifizierungsverfahrens auf Grundlage einer nach § 130a Abs. 2 S. 2 Zivilprozessordnung erlassenen Rechtsverordnung. 3. Der Widerspruch kann auch unter info@leipzig.de-mail.de durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung gemäß § 5 Abs. 5 De-Mail-Gesetz erhoben werden.
Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 7 SächsVermKatG.
Die kreisfreie Stadt Leipzig ist nach § 2 des SächsVermKatG für die Führung der Daten des Liegenschaftskatasters für das Gebiet der Stadt Leipzig zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde.
Die Unterlagen liegen ab dem 18.03.2024 bis zum 17.04.2024 bei der Stadt Leipzig im Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Burgplatz 1
04109 Leipzig
Stadthaus, Zimmer 426
Montag bis Freitag 9 Uhr bis 12 Uhr
Montag bis Donnerstag 13 bis 16 Uhr
ausschließlich nach telefonischer, elektronischer oder postalischer Terminvereinbarung zur Einsichtnahme bereit. Terminvereinbarungen sind unter Telefon 0341 123-5057 / -5039, per E-Mail unter ff@leipzig.de bzw. unter der Postanschrift (Stadt Leipzig, Amt für Geoinformation und Bodenordnung, 04092 Leipzig) möglich. Zugehörige Unterlagen können auch unter www.leipzig.de eingesehen werden.
Nach § 14 Abs. 7 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters sieben Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.
Für Fragen stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten zur Verfügung. In der Geschäftsstelle besteht auch die Möglichkeit, weitere Unterlagen zu den Änderungen einzusehen.