Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 380.1 "Grüner Bahnhof Plagwitz - Nordteil" hat im Dezember 2021/Januar 2022 öffentlich ausgelegen. Von der Möglichkeit sich über den Planinhalt zu informieren und zum Planentwurf zu äußern, ist in vielfältiger Weise Gebrauch gemacht worden. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben sich aktiv an der Plandiskussion beteiligt – es sind mehr als 900 Stellungnahmen eingegangen.
Im Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit wurde der B-Plan Nr. 380.1 in die Teilbereiche Ost (fortgeführt als B-Plan Nr. 380.1 "Grüner Bahnhof Plagwitz – Nordteil/Ost") und West (nun B-Plan Nr. 380.2 „Grüner Bahnhof Plagwitz – Nordteil/West“) untergliedert.
Satzungsbeschluss am 29.02.2024
Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 29.02.2024 für den Teilbereich Ost darüber entschieden, welche Belange aus der Öffentlichkeitsbeteiligung berücksichtigt, teilweise berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt werden können. Gleichzeitig wurde der Bebauungsplan als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich des nun als Satzung beschlossenen B-Plans Nr. 380.1 "Grüner Bahnhof Plagwitz – Nordteil / Ost" umfasst die im B-Plan-Entwurf enthaltene öffentliche Grünfläche, die private Grünfläche, das Baugebiet MI3 sowie die zwischen den vorgenannten Flächen oder an ihrem Rand gelegenen Verkehrsflächen.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegungen eingegangenen Stellungnahmen zum Teilbereich Nordteil/Ost wurden sachgerecht geprüft und in die Abwägung aller planungsrelevanten Belange gemäß § 1 (7) Baugesetzbuch einbezogen.
Stellungnahmen gleichen Inhalts und Möglichkeit zur Einsicht in das Ergebnis der Abwägung
Das Ergebnis über den Umgang mit den Stellungnahmen wurde im Einzelfall - insofern Namens- und Adressangabe vorliegt - den Einwendenden mitgeteilt.
In einem Großteil der Stellungnahmen wurden wortgleich oder weitgehend wortgleiche Inhalte wiedergegeben. Es handelt sich insofern um „Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt“ in Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB.
Hierfür kann die Mitteilung dadurch ersetzt werden, dass diesen Personen die Einsicht in das Ergebnis ermöglicht wird. Hinzu kommt, dass viele der Stellungnahmen anonym oder teil-anonym mit unvollständiger Namensangabe (nur Vorname oder Initialen) und häufig auch ohne Angabe einer Adresse abgegeben wurden, sodass für diese eine individuelle Mitteilung des Ergebnisses ohnehin nicht möglich wäre.
Ort und Sprechzeiten
Das Ergebnis der Abwägung kann deshalb bis zum 26.06.2024 im Stadtplanungsamt während der Dienststunden eingesehen werden.
Neues Rathaus, 4. Obergeschoss, Zimmern 498
Martin-Luther-Ring 4-6
04109 Leipzig
Montag und Mittwoch: 8 bis 15 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Zusätzlich ist das Ergebnis der Abwägung im elektronischen Ratsinformationssystem der Stadt Leipzig unter der Vorlage Nr. VII-DS-09426 nachzulesen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum gesamten Planverfahren sind unter www.leipzig.de/grüner-bahnhof-plagwitz zu finden.
Die Bekanntmachung der Möglichkeit zur Einsichtnahme des Abwägungsergebnisses sowie des Satzungsbeschlusses erfolgte im elektronischen Amtsblatt Nr. 9/2024 vom 27.04.2024.