Gebührensatzung der Leipziger Städtischen Bibliotheken
Auf Grund des § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. Juli 2020 (SächsGVBl. S. 425) geändert worden ist und des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 116), das durch Artikel 2 Absatz 17 des Gesetzes vom 5. April 2019 (SächsGVBl. S. 245) geändert worden ist, und der Satzung der Stadt Leipzig für die Nutzung der Leipziger Städtischen Bibliotheken beschließt der Stadtrat in seiner Sitzung am 24.06.2021 mit Beschlussnummer VII-DS-01744 folgende Gebührensatzung:
§ 1 Gebührentatbestand
Die Stadt Leipzig, Leipziger Städtische Bibliotheken, erheben für die Inanspruchnahme von Leistungen der Leipziger Städtischen Bibliotheken Gebühren nach dem Gebührentarif, der als Anlage Bestandteil dieser Satzung ist.
§ 2 Gebührenschuldner
Gebührenschuldner sind die Benutzenden, bei Minderjährigen und betreuten Personen deren gesetzliche Vertretung. Bei mehreren Gebührenschuldnern haftet gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung über die Benutzung der Leipziger Städtischen Bibliotheken die-/derjenige, auf dessen Namen das Benutzerkonto geführt wird.
§ 3 Gebührenmaßstab
- Für die Ausleihe von Bibliotheksmedien aller Art sowie für die Nutzung von online verfügbaren Medien und Datenbanken wird eine Benutzungsgebühr erhoben. Die Nutzung der frei zugänglichen Medien ist in den Räumen der Bibliothek kostenfrei. Den Leipziger Städtischen Bibliotheken ist es erlaubt, maximal zu zwei Aktionstagen pro Jahr zwecks Neukundenwerbung einen Rabatt von 50% auf die im Gebührentarif ausgewiesene Jahresgebühr zu gewähren.
- Bei Ersatz eines Bibliotheksausweises für ein aktiviertes Benutzerkonto ist eine Bearbeitungsgebühr zu zahlen.
- Bei Überschreitung der Leihfrist um mehr als 24 Stunden ist grundsätzlich eine Versäumnisgebühr zu zahlen. Bei jeder Überschreitung der Leihfrist für ein Medium um mehr als 7 Tage kann die Bibliothek maximal zwei kostenpflichtige Erinnerungen versenden. Bei einer Überschreitung der Leihfrist um mehr als 35 Tage wird die Rückgabe der Medien durch kostenpflichtige Bescheide gefordert. Diese Kosten und die Versäumnisgebühren werden durch Maßnahmen des Verwaltungszwangs durchgesetzt.
- Für Medien kann die Bibliothek auf Antrag der Benutzenden gebührenpflichtige Bestellungen oder Vormerkungen entgegennehmen. Die Gebühr entsteht ab Bereitstellung und ist spätestens bei der Abholung der Medien zu entrichten. Die Gebühr fällt auch bei Nichtabholung an.
- Für den Verlust oder die Beschädigung von ausgeliehenen Medien haben Benutzende Ersatz zu leisten. Zur Berechnung des Schadens werden die Reparaturkosten beziehungsweise der Wiederbeschaffungswert des betreffenden Mediums zugrunde gelegt. Die Schadensersatzleistung erfolgt in der Regel durch Wertersatz in Geld. Es steht im Ermessen der Bibliothek, ein Ersatzexemplar beziehungsweise eine Reproduktion, ein anderes gleichwertiges Werk beschaffen zu lassen oder Wertersatz in Geld zu verlangen. Es entsteht unabhängig von der Art und Höhe der Schadenersatzleistung zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr.
- Die Benutzenden haben die Möglichkeit, Medien, die in keiner Leipziger Bibliothek vorhanden sind, nach den geltenden Bestimmungen der Leihverkehrsordnung (LVO) der Bundesrepublik Deutschland über Fernleihe zu bestellen. Auslageersatz sowie Kosten und Gebühren, die von der gebenden Institution erhoben werden, sind von den Benutzenden gemäß LVO zu tragen. Für die Benutzung der Medien gelten die Benutzungsbedingungen der entsendenden Bibliothek. Fernleihbestellungen werden ausschließlich am Standort Leipziger Stadtbibliothek entgegengenommen.
- Die Grafiken der Artothek können gebührenpflichtig entliehen werden. Die Ausleihe kann aus konservatorischen Gründen versagt werden. Es gelten die Regelungen zu den Nutzungsmodalitäten gemäß der Satzung der Leipziger Städtischen Bibliotheken.
- Kopien und Ausdrucke sind gebührenpflichtig. Aus konservatorischen Gründen erfolgen Kopien aus Sonderbeständen in gedruckter und digitaler Form in der Regel durch das Personal. Die Anfertigung von Kopien kann aus konservatorischen Gründen abgelehnt werden.
- Gebühren für aufwändige Informationsdienstleistungen, für deren Erbringung ein schriftlicher Auftrag vorliegt, werden nach dem zeitlichen personellen Aufwand, der für das Erbringen der Information notwendig ist, berechnet.
- Für das Versenden von Benachrichtigungen, Erinnerungen, Mahnungen, Bescheide, Kopien oder Leihverkehrsbestellungen über Briefzustellung wird ein Auslagenersatz erhoben.
- Für Adressermittlungen fallen Gebühren an.
- Bei der Öffnung eines Garderobenfachs durch Servicepersonal wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Für den durch den Verlust des Garderobenschlüssels entstandenen Schaden haben Benutzende Ersatz zu leisten.
- Bibliotheksführungen und Veranstaltungen zur Vermittlung von Informations- und Medienkompetenz sind gebührenfrei. Für Veranstaltungen wie Autorenlesungen können gesonderte Eintrittsgelder erhoben werden.
§ 4 Entstehung und Fälligkeit von Gebühren
- Die Benutzungsgebühr ist sofort und als Gesamtsumme fällig. Eine Rückerstattung ist nicht möglich.
- Bei Verlängerung der Leihfrist über den bezahlten Zeitraum hinaus wird die Benutzungsgebühr ebenfalls fällig.
- Weitere Gebühren werden mit der Ausleihe oder der Rückgabe der Medien oder nach der erbrachten Leistung beziehungsweise nach ihrem Entstehen nach Fristüberschreitung sofort fällig.
- Rückständige Gebühren werden nach den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für den Freistaat Sachsen vollstreckt. Die entstehenden Kosten haben die Schuldnerinnen beziehungsweise Schuldner zu tragen.
§ 5 Inkrafttreten
Die Gebührensatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Leipziger Amtsblatt in Kraft und gilt bis zum Inkrafttreten einer neuen Gebührensatzung fort. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 16.09.2015 und Änderung vom 18.4.2019 (Beschluss Nr. DS-00617/14 der Ratsversammlung vom 16.09.2015, veröffentlicht im Leipziger Amtsblatt Nr. 20 vom 31.10.2015; geändert mit Beschluss Nr. VI-DS-06761 der Ratsversammlung vom 18.04.2019, veröffentlicht im Leipziger Amts- blatt Nr. 9 vom 4.5.2019) außer Kraft.
Leipzig, 24.06.2021
Burkhard Jung
Oberbürgermeister
Gebührentarif
1 Benutzungsgebühr
Tarif | Aktiviertes Benutzerkonto für den Zeitraum | Bedingungen | Höhe der Gebühren |
---|---|---|---|
Normaltarif | 12 Monate | Nicht übertragbarer Benutzerausweis ** | 20,00 € |
DUO-Ausweis | 12 Monate | Nicht übertragbarer Benutzerausweis für 2 Erwachsene ** | 30,00 € |
Sondertarif | 12 Monate | Nicht übertragbarer Benutzerausweis ** für maximal 5 gleichzeitige Ausleihen ohne Nutzung der Vormerkungs- und Bestellfunktion * | 10,00 € |
Schnuppertarif | 1 Monat | Nicht übertragbarer Benutzerausweis / keine Ermäßigung, keine Leihfristverlängerung | 5,00 € |
* gemäß Satzung der LSB; § 2 Abs.5
** Bei Vorlage des Leipzig-Passes wird nach den geltenden Bestimmungen eine Ermäßigung von 50 % gewährt.
Den Leipziger Städtischen Bibliotheken ist es vorbehalten, maximal zu zwei Aktionstagen zwecks Neukundenwerbung einen Rabatt von 50 % auf die im Gebührentarif ausgewiesene Jahresgebühr zu gewähren.
Pro Benutzerin/Benutzer wird nur ein Ermäßigungsgrund anerkannt, eine Staffelung von Ermäßigungsgründen ist nicht möglich.
Einen kostenfreien, nicht übertragbaren Benutzerausweis erhalten
- Bibliotheksbenutzende bis zum vollendeten 19. Lebensjahr
- Bibliotheksbenutzende bis zum vollendeten 19. Lebensjahr für maximal 5 gleichzeitige Ausleihen ohne Nutzung der Vormerkungs- und Bestellfunktion (gemäß Satzung der LSB; § 2 Abs. 5)
- Mitarbeitende in öffentlichen, gemeinnützigen oder privaten Einrichtungen (gemäß Satzung der LSB § 2 Abs. 7)
- Mitgliedschaft im Verein zur Förderung der Leipziger Städtischen Bibliotheken e. V. bei Vorlage des Mitgliedsausweises
- Beschäftigte der Stadt Leipzig ausschließlich zur dienstlichen Nutzung bei Vorlage des Dienstausweises oder eines entsprechenden Nachweises
2 Weitere Gebühren
Gebührenart | Bedingungen | Höhe der Gebühren |
---|---|---|
Bearbeitungsgebühr für den Ersatz eines Bibliotheksausweises | Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 19. Lebensjahr | 2,50 € |
Ab vollendetem 19. Lebensjahr | 5,00 € | |
Versäumnisgebühr bei Leihfristüberschreitung | Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 19. Lebensjahr | 0,20 € je Medieneinheit und Öffnungstag bis max. 4,00 € |
Ab vollendetem 19. Lebensjahr | 0,40 € je Medieneinheit und Öffnungstag bis maximal 8,00 € | |
Gebühr für Erinnerung | 1. Erinnerungsschreiben | 1,00 € |
2. Erinnerungsschreiben | 3,00 € | |
Gebühr für eine Bestellung / Vormerkung | 1,00 € | |
Bearbeitungsgebühr im Schadensersatzfall | Einarbeitung eines Ersatzexemplars für ein beschädigtes oder in Verlust geratenes Medium beziehungsweise verlorene Beilagen | 4,00 € |
Für Beschädigungen an Medien, Hüllen und Etiketten | 3,00 € | |
Fernleihbestellung | Auslageersatz je Online-Bestellung gemäß Leihverkehrsordnung (LVO) der Bundesrepublik Deutschland. Gebühren, die von der gebenden Institution erhoben werden, sind von den Benutzenden gemäß LVO zusätzlich zu tragen. | 5,00 € inklusive Rückversand, zuzüglich weitere eventueller Kosten |
Bearbeitungsgebühr für die Entleihung von Beständen aus der Artothek | 10,00 € pro Grafik | |
Gebühr für die Anfertigung von Ausdrucken und Kopien | Computerausdrucke A 4 Format | 0,10 € pro Seite |
Gedruckte Kopien von Mikrofilmen | 0,20 € pro Seite | |
Mit Kopierer, Readerprinter, Scanner A 4 Format | 0,20 € pro Seite | |
Mit Kopierer, Readerprinter, Scanner A 3 Format | 0,40 € pro Seite | |
Kopien von Handschriften und Rara mit Kopierer oder Readerprinter oder Scanner A 4 Format | 1,00 € pro Seite | |
Kopien von Handschriften und Rara mit Kopierer oder Readerprinter oder Scanner A 3 Format | 1,50 € pro Seite | |
Scan pro Aufnahme (<=300 dpi, hochauflösend) inkl. Übermittlung auf elektronischem Weg | 2,00 € | |
pro zur Verfügung gestelltem Datenträger (CD/DVD) | 2,50 € | |
Gebühr für umfangreiche Informations- und Rechercheleistungen | je begonnene 15 Minuten | 10,00 € |
Auslagen für das Versenden auf postalischem Weg von Benachrichtigungen, Erinnerungen, Kopien, Leihverkersbestellungen | 0,70 € | |
Adressermittlung | 5,00 € | |
Öffnung eines Garderobenfachs bei Nichtvorlage bzw. Verlust des Schlüssels zum Ende der Öffnungszeit | 10,00 € | |
Verlust des Garderobenschlüssels | Auslagenersatz | |
Eintrittsgelder für ausgewählte Veranstaltungen (zum Beispiel Lesungen) * | 0,00 € bis 30,00 € |
* Bei Vorlage des Leipzig-Passes wird nach den geltenden Bestimmungen eine Ermäßigung von 50 % auf Eintrittsgelder gewährt.
Pro Benutzende wird nur ein Ermäßigungsgrund anerkannt, eine Staffelung von Ermäßigungsgründen ist nicht möglich.