Am Mittwoch, dem 23. April, feiert Deutschland mit dem "Welttag des Buches" das Lesen. Dieser Tag ist zugleich der "Welttag des Urheberrechts", ein Anlass, sich an der europaweiten Kampagne "The Right to E-Read" - in Deutschland vom Deutschen Bibliotheksverband unter dem Titel "E-Medien in der Bibliothek – mein gutes Recht!" - zu beteiligen. Ziel dieser Kampagne ist es, auf die aktuellen rechtlichen Probleme bei der Bereitstellung von E-Books und anderen elektronischen Medien in öffentlichen Bibliotheken aufmerksam zu machen.
Jede Bibliothek hat laut Urheberrecht die Berechtigung, nach eigener Entscheidung jeden Titel zum gebundenen Ladenpreis zu erwerben und zum Verleih anzubieten. Ein E-Book ist jedoch kein körperlicher Gegenstand wie ein Buch, eine CD oder ein Film auf einer DVD und fällt damit nicht unter die gesetzliche Regelung. "Kauft" man ein E-Book, so schließt man lediglich eine Lizenz ab. Man erhält nur eine Nutzungsberechtigung, erwirbt aber kein Eigentum. Daher bestimmen die Verlage derzeit selbst darüber, ob sie eine E-Book-Lizenz an Bibliotheken vergeben oder nicht.
Wenn in der Bibliothek ein bestimmtes E-Book nicht zu finden ist, kann es also sein, dass die Bibliothek einfach nicht die Berechtigung vom Verlag erhält, den Titel als E-Book zum Verleih anzubieten. Oder, dass die Vergabe einer E-Book-Lizenz für die Bibliothek zu teuer ist.
Da urheberrechtliche Regelungen auf europäischer Ebene festgelegt werden und anschließend nur noch in nationales Recht umgesetzt werden müssen, hat der Europäische Bibliotheksverband EBLIDA diese europaweite Kampagne initiiert, die in vielen Ländern der Europäischen Union zeitgleich durchgeführt wird.
Die Leipziger Städtischen Bibliotheken beteiligen sich an dieser Kampagne, weil sie ihre Aufgabe auch auf der Basis des Artikel 5 im Grundgesetz erfüllen wollen, in dem für jede Person das Recht verankert ist, "sich aus allgemein zugänglichen Quellen frei zu unterrichten". Bibliotheken ermöglichen diesen Zugang. Sind E-Books nur in begrenztem Umfang in Bibliotheken vertreten, fehlen zukünftig immer mehr wichtige Informationsquellen des öffentlichen Lebens, denn dieses spielt sich mehr und mehr im Digitalen ab.
Das beweisen auch die Nutzungszahlen der E-Medien in den Leipziger Städtischen Bibliotheken. Mehr als 7000 E-Medien können seit Oktober 2010 in der Leipziger Online-Bibliothek entliehen werden, darunter 4500 E-Books. Diese werden am häufigsten entliehen, 2013 waren es 36.500 Ausleihen, gefolgt von E-Audio (Hörbüchern) mit 11.400 und E-Paper mit 5.400. Bei den E-Books wird besonders zu Sachliteratur und Belletristik gegriffen, gern gelesen werden auch Kinder- und Jugendbücher.
Seit dem Start der Online-Bibliothek haben sich die Entleihungszahlen fast verdreifacht. 19.000 Entleihungen waren es im ersten Jahr, 56.000 zählten die Leipziger Städtischen Bibliotheken im Jahr 2013.
"Dieser steigende Bedarf verpflichtet uns dazu, dieses Angebot weiter auszubauen", erläutert Susanne Metz, Amtsleiterin der Leipziger Städtischen Bibliotheken. "Dafür brauchen wir die gesetzliche Grundlage für eine uneingeschränkte Auswahl sowie faire Preise und Konditionen."
Auch Nutzerinnen und Nutzer können die Bibliotheken dabei unterstützen, eine eindeutige gesetzliche Grundlage zu schaffen. Auf den Seiten des Deutschen Bibliotheksverbandes gibt es dafür weitere Informationen.
- Beteiligen Sie sich und unterschreiben Sie die Online-Petition.
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